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   OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21   

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OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21 (https://dejure.org/2021,42037)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12.10.2021 - 2 LA 332/21 (https://dejure.org/2021,42037)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 2021 - 2 LA 332/21 (https://dejure.org/2021,42037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung; Anscheinsbeweis; Begründung; Berufungszulassungsverfahren; Einreisevoraussetzungen; unerlaubte Einreise; visumfreie Einreise

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Verteilung eines albanischen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Bremen, 18.03.2021 - 2 B 32/21
    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats angenommen, dass Staatsangehörige Albaniens nur dann nach Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II EU-Visum-VO und Art. 20 Abs. 1 SDÜ die visumsfreie Einreise gestattet ist, wenn bereits bei der Einreise die in Art. 6 Abs. 1 lit. a, c und e Schengener Grenzkodex aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19, juris Rn. 10, 14; Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, Rn. 12 juris).

    Dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, zählt nicht zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 15a AufenthG (OVG Bremen, Beschl. v. 13.01.2021 - 2 B 421/20, juris Rn. 7; Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, juris Rn. 17).

    Bereits das schließt es aus, den Abschluss eines Arbeitsvertrags im Zuständigkeitsbereich der die Verteilung veranlassenden Landesbehörde als einen "sonstigen zwingenden Grund" im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG einzuordnen (OVG Bremen, Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, juris Rn. 17).

    Dass seiner Verteilung keine zwingenden Gründe im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG entgegenstehen, hat der Senat bereits im Rahmen der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, juris), der sich das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil angeschlossen hat, ausgeführt.

  • OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21
    Im Verteilungsverfahren des § 15a AufenthG ist demnach die Ausländerbehörde für die Anhörung des Betreffenden - insbesondere dazu, ob zwingende Gründe im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG entgegenstehen - zuständig, ohne dass sie eine abschließende Entscheidung in Form eines selbstständig anfechtbaren Verwaltungsaktes zu treffen hat (OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 16).

    Ob die Beklagte diesem Erfordernis genüge getan hat, erscheint vor dem Hintergrund, dass sie aufgrund der damaligen Rechtsauffassung des erkennenden Senats, wonach nicht die Verteilungsbehörde, sondern allein die Ausländerbehörde über das Vorliegen eines der Verteilung entgegenstehenden wichtigen Grundes zu entscheiden hatte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.06.2014 - 1 B 30/14, juris Rn. 5; Beschl. v. 07.01.2014 - 1 B 290/13, juris Rn. 13, aufgegeben durch OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 11), die Voraussetzungen des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG nicht geprüft hat, zumindest zweifelhaft.

  • OVG Bremen, 09.03.2020 - 2 B 318/19

    Absicht Daueraufenthalt; Drittausländer; Einreisevoraussetzungen; unerlaubte

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats angenommen, dass Staatsangehörige Albaniens nur dann nach Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II EU-Visum-VO und Art. 20 Abs. 1 SDÜ die visumsfreie Einreise gestattet ist, wenn bereits bei der Einreise die in Art. 6 Abs. 1 lit. a, c und e Schengener Grenzkodex aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19, juris Rn. 10, 14; Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, Rn. 12 juris).

    Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II EU-Visum-VO, Art. 20 SDÜ gestatten Drittausländern die Einreise nur insoweit, als dass sie die Einreise zu einem Kurzaufenthalt, der 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet, bezwecken (OVG Bremen, Beschl v. 09.03.2020 - 2 B 318/19, juris Rn. 14; Hamb. OVG, Beschl. v. 20.08.2019 - 1 Bs 136/19, juris Rn. 16; VGH B-W, Beschl. v. 20.09.2018 - 11 S 1973/18, juris Rn. 14, Hess. VGH , Beschl. v. 20.10.2016 - 7 B 2174/16, juris Rn. 27).

  • OVG Bremen, 25.06.2014 - 1 B 30/14

    Unerlaubte Einreise; Verteilung auf die Bundesländer; Vollziehbarkeit der

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21
    Ob die Beklagte diesem Erfordernis genüge getan hat, erscheint vor dem Hintergrund, dass sie aufgrund der damaligen Rechtsauffassung des erkennenden Senats, wonach nicht die Verteilungsbehörde, sondern allein die Ausländerbehörde über das Vorliegen eines der Verteilung entgegenstehenden wichtigen Grundes zu entscheiden hatte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.06.2014 - 1 B 30/14, juris Rn. 5; Beschl. v. 07.01.2014 - 1 B 290/13, juris Rn. 13, aufgegeben durch OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 11), die Voraussetzungen des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG nicht geprüft hat, zumindest zweifelhaft.
  • OVG Bremen, 07.01.2014 - 1 B 290/13
    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21
    Ob die Beklagte diesem Erfordernis genüge getan hat, erscheint vor dem Hintergrund, dass sie aufgrund der damaligen Rechtsauffassung des erkennenden Senats, wonach nicht die Verteilungsbehörde, sondern allein die Ausländerbehörde über das Vorliegen eines der Verteilung entgegenstehenden wichtigen Grundes zu entscheiden hatte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.06.2014 - 1 B 30/14, juris Rn. 5; Beschl. v. 07.01.2014 - 1 B 290/13, juris Rn. 13, aufgegeben durch OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 11), die Voraussetzungen des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG nicht geprüft hat, zumindest zweifelhaft.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21
    Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II EU-Visum-VO, Art. 20 SDÜ gestatten Drittausländern die Einreise nur insoweit, als dass sie die Einreise zu einem Kurzaufenthalt, der 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet, bezwecken (OVG Bremen, Beschl v. 09.03.2020 - 2 B 318/19, juris Rn. 14; Hamb. OVG, Beschl. v. 20.08.2019 - 1 Bs 136/19, juris Rn. 16; VGH B-W, Beschl. v. 20.09.2018 - 11 S 1973/18, juris Rn. 14, Hess. VGH , Beschl. v. 20.10.2016 - 7 B 2174/16, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 A 13.18

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Herdecke erfolglos

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21
    Der danach erforderliche hypothetische Kausalzusammenhang setzt die nach den Umständen des Einzelfalls bestehende konkrete Möglichkeit voraus, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre; die bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2020 - 4 A 13/18, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21
    Der Beweis des ersten Anscheins als typisierte Form eines Indizienbeweises setzt einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falls in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 24.08.1999 - 8 C 24/98, juris Rn. 14; Beschl. v. 23.01.2018 - 6 B 67/17, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

  • BVerwG, 22.08.2016 - 1 B 44.16

    Zur Frage, ob es sich bei der Verteilentscheidung nach § 15a AufenthG um eine

  • VGH Hessen, 20.10.2016 - 7 B 2174/16

    Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98

    Beweis des ersten Anscheins, Anscheinsbeweis, Aufklärungspflicht,

  • OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20

    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen

  • OVG Hamburg, 20.08.2019 - 1 Bs 136/19

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verwaltungsvollstreckung;

  • OVG Bremen, 10.09.2020 - 2 B 152/20

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Beistandsgemeinschaft volljähriger

  • OVG Bremen, 13.01.2021 - 2 B 421/20

    Ausländerrecht; Umverteilung (§ 15a AufenthG); Lebensunterhaltssicherung -

  • OVG Bremen, 01.10.2019 - 2 LA 127/19
  • OVG Bremen, 05.12.2017 - 1 B 196/17
  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Anscheinsbeweis; Arbeitsvertrag;

    Bezwecken sie von Anfang an in zeitlicher Hinsicht einen längeren Aufenthalt, liegen die Einreisevoraussetzungen aus Art. 20 SDÜ i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c Schengener Grenzkodex nicht vor (OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 14).

    Zweifel an der Absicht, nicht nur zu Besuchszwecken einzureisen, werden sich vielfach nicht bereits bei der Einreise, sondern erst aus dem Verhalten der einreisenden Person im Anschluss ergeben (OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 7).

    Bereits das schließt es aus, den Abschluss eines Arbeitsvertrags im Zuständigkeitsbereich der die Verteilung veranlassenden Landesbehörde als einen "sonstigen zwingenden Grund" im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG einzuordnen (OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 17; Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, juris Rn. 17).

  • VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Antrages auf

    21 aa) Aus dem Umstand, dass die Einreise und der Aufenthalt des Antragstellers im Schengenraum seit seiner Einreise bis zur Antragstellung aufgrund von Art. 20 SDÜ, Art. 6 SGK, Art. 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 2018/1806 (EU-VisaVO) i.V.m. Anhang II zu dieser Verordnung sowie § 15 AufenthV insbesondere im Sinne der § 14, 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG legal gewesen sein könnte und der Antragsteller auch nicht ausreisepflichtig gewesen sein könnte im Sinne des § 50 Abs. 1 AufenthG (siehe zur Frage, ob es für die Rechtmäßigkeit von Einreise und Aufenthalt nach den zitierten unionsrechtlichen Vorschriften auf den beabsichtigten Aufenthaltszweck und die beabsichtigte Aufenthaltsdauer im Zeitpunkt der Einreise ankommt bejahend: OVG Bremen, Beschluss vom 12.10.2021 - 2 LA 332/21 - juris und OVG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 - InfAuslR 2018, 400 und verneinend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2018 - 11 S 2583/17 - InfAuslR 2018, 278), ist nicht zu schließen, dass der Aufenthalt des Antragstellers im Sinne von § 81 Abs. 3 AufenthG rechtmäßig gewesen ist.
  • OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer vor der Entscheidung über einen

    ee) Anders als die Beklagte meint, ist der Senat in seinem Beschluss vom 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 7 nicht von einer abweichenden Beweislastverteilung ausgegangen.

    Die Beweislastverteilung hat der Senat in seinem damaligen Beschluss ausdrücklich offen gelassen, da sie nicht entscheidungserheblich war (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 8 - 11).

  • OVG Bremen, 22.11.2022 - 2 S 63/22

    Festsetzung des Streitwerts bei der Anfechtung einer Anordnung zur Verteilung

    Der Senat hält auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.11.2020 - 18 B 1364/20 - an der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen zur Streitwertfestsetzung in Verfahren gegen eine Verteilungsanordnung nach § 15a Abs. 4 Satz 1 AufenthG fest (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.06.2016 - 1 S 110/16 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 21.10.2016 - 1 S 249/16 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21 -, juris Rn. 24; vgl. ferner OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22 -, juris Rn. 37 zur Streitwertfestsetzung in einem Verfahren auf Rück- oder Weiterverteilung nach § 15a Abs. 5 Satz 1 AufenthG ).

    Eine solche Halbierung nimmt der Senat in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Verteilungsentscheidungen nach § 15a Abs. 4 Satz 1 AufenthG nicht vor (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschl. v. 29.03.2022 - 2 B 443/21, juris Rn. 15; s.a. OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 24), da nach seiner Erfahrung die Entscheidung über vorläufigen Rechtsschutz in dieser Fallkonstellation zwar nicht immer, aber doch in der Regel die Hauptsache faktisch vorwegnimmt.

  • OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23

    In einem anderen EU-Staat langfristig aufenthaltsberechtigte

    Das spätere Verhalten (z.B. der Abschluss eines Arbeitsvertrags oder die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung) als solches macht die Einreise nicht quasi rückwirkend "unerlaubt", sondern ist nur von Belang, wenn und soweit aus ihm Rückschlüsse auf die Absichten des Ausländers im Zeitpunkt der Einreise gezogen werden können (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.11.2022 - 2 B 164/22, juris Rn. 18; Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 7).
  • OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21

    Nachweis von zwingend entgegenstehenden Gründen eines Ausländers bis zum

    Im Verteilungsverfahren des § 15a AufenthG ist demnach die Ausländerbehörde für die Anhörung des Betreffenden - insbesondere dazu, ob zwingende Gründe im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG entgegenstehen - zuständig, ohne dass sie eine abschließende Entscheidung in Form eines selbstständig anfechtbaren Verwaltungsaktes zu treffen hat (OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 16; Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 20).
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